Zimmerpläne
Bei Zimmerplänen handelt es sich um eine besondere Form der Fluchtpläne, weshalb sie auch als sogenannte Zimmerfluchtpläne (Zimmerpläne) bezeichnet werden. Sie sind durch behördliche Auflagen verpflichtend auszuhängen und folgen damit den Vorgaben der Verordnung über den Bau von Gast- und Beherbergungsstätten (GastBauV Abs. V § 25). Darüber hinaus vermitteln Zimmerpläne Gästen und Besuchern einer gewerblichen oder gemeinnützigen Einrichtung das Gefühl der Sicherheit und unterstreichen offensichtlich das Verantwortungsbewusstseins des Betreibers.
Zimmerpläne oder auch Standortpläne weisen den kürzesten Fluchtweg von dem jeweiligen Raum hin zum nächstgelegenen Notausgang aus. Dabei dienen die Grundrissdarstellungen als übersichtliche Orientierungshilfe über die möglichen Flucht- und Rettungswege im Brand- und Katastrophenfall. Ergänzt werden die Abbildungen durch eine Beschreibung der Verhaltensregeln im Notfall. Zimmerpläne werden unter anderem in jedem Unterrichtsraum einer Schule sowie an jeder Gästezimmertür eines Hotels angebracht. Dies sind Auflagen der zuständigen Behörden, wie zum Beispiel dem Brandschutz NRW.
Vorgaben des Brandschutz NRW
In der Regel sind Zimmerpläne neben oder an der Zimmertür lagerichtig auszuhängen. Dabei stellt ein Zimmerplan den Grundriss oder einen Teil eines Gebäudegeschosses mit seinen Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen dar. So wird eine schnelle Orientierung des Gastes im Brand- oder Katastrophenfall gewährleistet und die Vorgaben des Brandschutz NRW berücksichtigt und eingehalten. Weiterhin enthält ein Zimmerplan klare Verhaltensanweisungen für den eventuellen Ernstfall. Somit ist eine effektive Evakuierung der Betroffenen im Notfall möglich.
Auf einem Zimmerplan oder Standortplan muss der aktuelle Standort verpflichtend verzeichnet sein. Ebenso muss die Grundrissdarstellung des Rettungsplan lagerichtig erfolgen. Es handelt sich bei diesem Plan um einen Übersichtsplan mit Lage des Objektes und Kennzeichnung des jeweiligen Sammelplatzes, auf dem alle relevanten Flucht- und Rettungswege dargestellt sein müssen. Des Weiteren müssen alle Brandschutz- und Rettungseinrichtungen vollständig gekennzeichnet sein.
Qualitativ und inhaltlich hochwertige Gestaltung durch Planzeichen B
Planzeichen B sorgt für die Einhaltung geforderter Inhalte und Normen und folgt den Vorgaben des Brandschutz NRW. Des Weiteren zeichnen sich die Pläne durch eine klare Gestaltung aus, die eine zeitnahe Orientierung des Betrachters ermöglicht. Zimmerpläne und Standortpläne von Planzeichen B überzeugen die Betrachter durch ihre dauerhaft hochwertige Qualität. Dabei können die Zimmerpläne im Rahmen (Größen und Ausführungen nach Wunsch bzw. Anforderungen) oder laminiert ausgeliefert werden.
Gerne können Sie sich hier (Link zum Plan) ein Ansichtsexemplar eines Zimmerplans nach Vorgaben des Brandschutz NRW herunterladen