Bestuhlungspläne
Ihre Veranstaltung gelingt mit Sicherheit
Wer eine Veranstaltung mit mehr als 200 Personen durchführt, der unterliegt bei bestimmten Veranstaltungsräumlichkeiten der Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Diese sieht vor, dass der Betreiber oder Veranstalter für die Erstellung eines Bestuhlungsplans verantwortlich ist.
Sie wollen Ihren Gästen größtmögliche Sicherheit bieten. Deshalb ist es zu bestimmten Anlässen und Veranstaltungen vorgeschrieben, die Sitzordnung in einem Bestuhlungsplan vorzugeben. Hiermit soll Betreibern und Veranstaltern eine Vorgabe der Möglichkeiten gegeben werden, unter verschiedenen Varianten einer Sitzordnung, die im gesetzlichen Rahmen möglich sind, wählen zu können. Folgende Versammlungsstätte sind durch die Versammlungsstättenrichtlinie (VStättR ) betroffen:
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Personen fassen
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen, wenn diese Versammlungsräume gemeinsame Rettungswege haben
- Anlagen im Freien mit Szeneflächen, deren Besucherbereich jeweils mehr als 1.000 Besucher fassen und ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen bestehen
- Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen.
Sitzordnung ist genehmigungspflichtig
Zu beachten ist, dass die jeweilige Sitzordnung die Einhaltung der erforderlichen Rettungswege garantiert. Deshalb unterliegen Bestuhlungspläne auch grundsätzlich der Genehmigungspflicht durch die Bauaufsichtsbehörde. Der Bestuhlungsplan selbst weist die Bestuhlungsart (z.B. Theaterbestuhlung, Bankettbestuhlung, Blocktafel) aus . Dabei gilt es, in der Sitzordnung auch die Plätze für Rollstuhlbenutzer, die Bühne, die Anzahl und Breite der Notausgänge sowie den Verlauf der Rettungswege zu verzeichnen. Dabei darf die Zahl der genehmigten Besucherplätze nicht überschritten und die genehmigte Anordnung der Besucherplätze nicht geändert werden. Der Bestuhlungsplan ist in der Nähe des Haupteingangs des Versammlungsraums gut sichtbar anzubringen.
Planzeichen B ermittelt nach eingehender Analyse Ihre Räumlichkeiten und erstellt für Sie das ideale Bestuhlungskonzept im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Verlassen Sie sich bei der Erstellung eines Bestuhlungsplans auf Planzeichen B. Wir sind mit den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften ebenso vertraut wie mit den verschiedenen Bestuhlungsarten und den Anforderungen an Rollstuhlplätze. Das Verzeichnen der Rettungswege und die Standorte der verschiedenen Notausgänge werden selbstverständlich berücksichtigt, damit Ihre Gäste Ihre Feier sicher genießen können – deshalb Planzeichen B, Ihr Partner für Sicherheit.
Gerne können Sie sich ein Muster eines Bestuhlungsplans als PDF herunterladen