Abwasserpläne nach DIN 14095
Laut DIN 14095 gehören handelt es sich bei Abwasserplänen um Sonderpläne. Sie müssen verpflichtend erstellt werden, wenn bauaufsichtlich eine Löschwasserrückhaltung gefordert wird. Hierbei stellen die Abwasserpläne nach DIN 14095 das Abwassernetz innerhalb sowie im Anschlussbereich zum öffentlichen Abwassernetz dar. Dabei dokumentieren sie die Situation des örtlich vorhandenen Abwassernetzes. Dies beginnt auf dem jeweiligen Betriebsgelände bis zur Einleitung in das öffentliche Kanalnetz oder zum Oberflächenwassereinlauf.
Die Erstellung eines Abwasserplans nach DIN 14095 erfordert eine vorherige Objektbegehung und die Absprache mit der zuständigen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle.
Bei der zugrunde liegenden Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie („Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe“) handelt es sich um eine Richtlinie zur Verhinderung von Verschmutzung oder Vergiftung von Gewässern in der Nähe baulicher Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. Des Weiteren sind hier auch bauliche Anlagen inbegriffen, bei denen im Brandfall wassergefährdende Stoffe entstehen können.
Sollte es zu einem Brandfall kommen, so kann das kontaminierte Löschwasser über die Dauer der Löscharbeiten hinter Schutzwänden, angelegten Vertiefungen oder Auffangwannen gefahrlos aufgefangen werden. Hierbei handelt es sich um Löschwasser-Rückhaltevorrichtungen nach DIN 14095.
Notwendigkeit der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie nach DIN 14095
Die Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie basiert auf schweren Umweltunfällen, die sich in der Vergangenheit in der Nähe von Gewässern zugetragen haben. Hierbei gelangte bei Löscharbeiten von Großbränden kontaminiertes Löschwasser und die umweltrelevanten Löschmittel in benachbarte Gewässer. Dabei waren vor allem Flüsse betroffen. Die Schadstoffbelastung führte daraufhin zu einem nicht kontrollierbaren Fischsterben. Der wesentliche Auslöser zum Erlass der Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie war der Großbrand des Chemiekonzerns Sandoz in Schweizerhalle bei Basel. Am 1. November 1986 gelangte bei den Löscharbeiten gelangte verseuchtes Löschwasser in den Rhein und führte anschließend zu einem großen Fischsterben. Auch in der Schweiz wurde daraufhin die Störfallverordnung erlassen.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema und prüfen, ob Ihre bauliche Anlage einen Abwasserplan nach DIN 14095 benötigt. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.
Wenn Sie ein gerne ein Muster der Pläne einsehen möchten, laden Sie sich hier einen Musterplan (Link: ….) herunter.